FREIE PLÄTZE: siehe links

Kosten und Vertrag

Kosten, Fördergelder und Kündigung

Kosten für die Betreuung:

Unsere Betreuungsstunde kostet (Stand 02/2026) 11,70 €.

Dieser Preis setzt sich zusammen aus der laufenden Geldleistung des Jugendamtes, einem evtl. Zuschuss der Heimatgemeinde und einem Eigenanteil,welcher von den Eltern zu tragen ist.

Bei bis zu 29 Betreuungsstunden in der Woche verlangen wir den Eigenanteil x der Betreuungstunden x dem Faktor 4,3.

Ab 30 Betreuungsstunden in der Woche ist ein Pauschalbetrag/Eigenanteil von 170 € an uns zu entrichten (vorausgesetzt die Heimatgemeinde zahlt einen Zuschuss).welcher fortlaufend für jeden Monat des Jahres jeweils zum 01. des Monats per Überweisung an uns zu zahlen ist.

Alle Eltern haben, unabhängig ihrer finanziellen Lage, die Möglichkeit einen Betreuungszuschuss durch das Landrastamt zu beantragen. Derzeit zahlt das zuständige Amt 8,20 € pro Stunde für Kinder unter 3 Jahren. Je nach Ihrem Einkommen kann hier für Sie ein Eigenanteil anfallen. Die Kostenbeitragstabelle Kindertagespflege des Landratsamtes Rastatt finden Sie online.

Zudem bezuschussen manche Gemeinden den den Betreuungsplatz pro Stunde mit 1,50 €.

Um diese Bezuschussung müssen Sie sich als Eltern nicht kümmern!!!

Dieser Antrag erfolgt über uns. Letzteres erwähnen wir, da nicht alle Kommunen diesen Zuschuss zahlen. Daher möchten wir Sie darauf vorbereiten, dass die private Zuzahlung durch Sie unterschiedlich ausfallen kann.


Beispiel 1:

8,20 € (Jugendamt) + 1,50 € (Gemeinden) = 9,70 €

Das bedeutet einen Eigenanteil von 2,00 € pro Betreuungsstunde, den Sie noch aufbringen müssten. (Dies gilt bei bis zu 29 Betreuungsstunden in der Woche)

(Plus evtl. einem Eigenanteil, der an das Jugendamt zu entrichten ist).

Ab der 30. Betreuungsstunde verlangen wir einen Pauschalbetrag von 170 €, da es uns ein Anliegen ist, finanziell für die Eltern konkurenzfähig zur Krippe zu sein, damit Sie sich nicht aus Kostengründen gegen eine familiärere Betreuung entscheiden müssen.

 

Beispiel 2:

8,20 € (Jugendamt) ohne Zuschuss durch die Gemeinde = 8,20 €

Das bedeutet einen Eigenanteil von 3,50 € pro Betreuungsstunde, den Sie noch aufbringen müssten.

(Plus evtl. einem Eigenanteil, der an das Jugendamt zu entrichten ist)

 

Wir bitten darum, sich beim zuständigen Jugendamt diesbezüglich beraten zu lassen.



Kosten für das Essen

Für das Mittagessen inkl. Getränke verlangen wir eine Pauschalbetrag:

    Für einen 5 Tage Platz sind 53,75 € im Monat zu zahlen

    Für einen 4 Tage Platz sind 43,00 € im Monat zu zahlen

    Für einen 3 Tage Platz sind 32,25 € im Monat zu zahlen

    Für einen 2 Tage Platz sind 21,50 € im Monat zu zahlen

    Für einen 1 Tage Platz sind 10,75 € im Monat zu zahlen.

Dieser Pauschalbetrag ist durchgehend über alle 12 Monate per Dauerauftrag immer zum 01. des Montas zu begleichen. Lediglich die Eingewöhnungszeit und evtl. den letzten Betreuungsmonat rechnen wir individuell ab, sollte dieser mitten im Monat mit dem Essen begonnen oder beendet werden.

Kinder, die noch am Nachmittag betreut werden, bringen für einen evtl. Nachmittagssnack noch selbst etwas mit. (Gläschen, Banane, Brei etc.)

   

Kündigung des Betreuungsvertrages

Mit Ihrer Unterschrift des privatrechtlichen Betreuungsvertrages ist der Vertrag BINDEND und kann vor Beginn des festgelegten Betreuungsdatums nicht gekündigt werden. Ab Betreuungsbeginn gibt es eine 3 monatige Kündigungsfrist bei Nichtantretung des Platzes. Die Bedingungen hierzu können Sie unserem Vertrag entnehmen.

Der Vertrag endet zum vereinbarten Termin (meist der 3. Geburtstag, oder zum Ende des Monats in dem Ihr Kind 3 Jahre alt 

Eine kurzfristige Zusage für einen Krippen-oder Kindergartenplatz berechtigt nicht zu einer außerordentliche Kündigung.

Für diese strenge Linie bitten wir um Ihr Verständnis, da wir Planungssicherheit brauchen. Ohne diese gibt es uns sonst schnell nicht mehr und Sie und andere Eltern haben die Not eine neue Betreuung zu finden.