FREIE PLÄTZE: siehe links

Kosten und Vertrag

Kosten, Fördergelder und Kündigung

Kosten für die Betreuung:

Pro Betreuungsstunde sind 11,50 € an uns zu entrichten.

Für die monatlichen Betreuungsstunden werden wir einen Pauschalbetrag Ihres Eigenanteils errechnen, der fortlaufend für jeden Monat des Jahres jeweils zum 01. des Monats per Überweisung an uns zu zahlen ist.

Alle Eltern haben, unabhängig ihrer finanziellen Lage, die Möglichkeit einen Betreuungszuschuss durch das Landrastamt zu beantragen. Derzeit zahlt das zuständige Amt 7,50 € pro Stunde für Kinder unter 3 Jahren. Je nach Ihrem Einkommen kann für Sie ein Eigenanteil anfallen, den das Jugendamt von Ihnen einfordert.

Zudem bezuschussen manche Gemeinden den den Betreuungsplatz pro Stunde mit 1,50 €.

Um diese Bezuschussung müssen Sie sich als Eltern nicht kümmern!!!

Dieser Antrag erfolgt über uns. Letzteres erwähnen wir, da nicht alle Kommunen diesen Zuschuss zahlen. Daher möchten wir Sie darauf vorbereiten, dass die private Zuzahlung durch Sie unterschiedlich ausfallen kann.


Beispiel 1:

7,50 € (Jugendamt) + 1,50 € (Gemeinden) = 9 €

Das bedeutet einen Eigenanteil von 2,50 € pro Betreuungsstunde, den Sie noch aufbringen müssten.

(Plus evtl. einem Eigenanteil, der an das Jugendamt zu entrichten ist).

 

Beispiel 2:

7,50 € (Jugendamt) ohne Zuschuss durch die Gemeinde = 7,50 €

Das bedeutet einen Eigenanteil von 4,00 € pro Betreuungsstunde, den Sie noch aufbringen müssten.

(Plus evtl. einem Eigenanteil, der an das Jugendamt zu entrichten ist)

 

Wir bitten darum, sich beim zuständigen Jugendamt diesbezüglich beraten zu lassen.



Kosten für das Essen

Für das Mittagessen inkl. Getränke verlangen wir eine Pauschalbetrag:

    Für einen 5 Tage Platz sind 53,75 € im Monat zu zahlen

    Für einen 4 Tage Platz sind 43,00 € im Monat zu zahlen

    Für einen 3 Tage Platz sind 32,25 € im Monat zu zahlen

    Für einen 2 Tage Platz sind 21,50 € im Monat zu zahlen

    Für einen 1 Tage Platz sind 10,75 € im Monat zu zahlen.

Dieser Pauschalbetrag ist durchgehend über alle 12 Monate per Dauerauftrag immer zum 01. des Montas zu begleichen. Lediglich die Eingewöhnungszeit und evtl. den letzten Betreuungsmonat rechnen wir individuell ab, sollte dieser mitten im Monat mit dem Essen begonnen oder beendet werden.

Kinder, die noch am Nachmittag betreut werden, bringen für einen evtl. Nachmittagssnack noch selbst etwas mit. (Gläschen, Banane, Brei etc.)

   

Kündigung des Betreuungsvertrages

Mit Ihrer Unterschrift des privatrechtlichen Betreuungsvertrages ist der Vertrag BINDEND und kann vor Beginn des festgelegten Betreuungsdatums nicht gekündigt werden. Ab Betreuungsbeginn gibt es eine 3 monatige Kündigungsfrist bei Nichtantretung des Platzes. Die Bedingungen hierzu können Sie unserem Vertrag entnehmen.

Der Vertrag endet zum vereinbarten Termin (meist der 3. Geburtstag, oder zum Ende des Monats in dem Ihr Kind 3 Jahre alt wird).

Während der Vertragslaufzeit ist nur eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn dafür schwerwiegende Gründe vorliegen die eine Betreuung unmöglich machen.

Eine kurzfristige Zusage für einen Krippen-oder Kindergartenplatz berechtigt keine außerordentliche Kündigung.

Für diese strenge Linie bitten wir um Ihr Verständnis, da wir Planungssicherheit brauchen. Ohne diese gibt es uns sonst schnell nicht mehr und Sie und andere Eltern haben die Not eine neue Betreuung zu finden.